Abrechnungsmöglichkeiten

Wir beraten Sie gern!

bliev tohuus bietet folgende Möglichkeiten der Abrechnungen:

  • Leistungen der Krankenkasse nach SGB V
  • Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
  • Leistungen der Sozialhilfeversicherung nach SGB XII
  • Leistungen der Deutschen Rentenversicherung nach Haushaltshilfe

bliev tohuus hat bereits seit 2015 einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, das bedeutet, dass wir PFLEGESACHLEISTUNGEN zu 100%, die BETREUUNGSLEISTUNGEN und die VERHINDERUNGSPFLEGE für Sie in vollem Unfang erbringen und abrechnen können.

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