Wir beraten Sie gern!
bliev tohuus bietet folgende Möglichkeiten der Abrechnungen:
- Leistungen der Krankenkasse nach SGB V
- Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
- Leistungen der Sozialhilfeversicherung nach SGB XII
- Leistungen der Deutschen Rentenversicherung nach Haushaltshilfe
bliev tohuus hat bereits seit 2015 einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, das bedeutet, dass wir PFLEGESACHLEISTUNGEN zu 100%, die BETREUUNGSLEISTUNGEN und die VERHINDERUNGSPFLEGE für Sie in vollem Unfang erbringen und abrechnen können.